
Altrömische Grabkammern wurden Kolumbarien genannt. Der Name hat nichts mit dem Entdecker Kolumbus zu tun, wohl aber mit dem lateinischen Wort für Taube “columba”. Die Urnenkammern hatten Ähnlichkeit mit einer Taubenschlag. So kam es zu dem Namen.
Heute bezeichnet man Urnenhallen auf Friedhöfen so. In diesen Hallen befinden sich Urnenkammern, die von Steinplatten verschlossen sind. In ihnen finden bis zu zwei Aschenkapseln Platz. Nicht alle Kammern sind so geräumig, daß Aschenkapseln zusammen mit Schmuckurnen Raum finden. Deshalb muß jeweils geprüft werden, ob Schmuckurnen (wegen ihrer Größe) zusammen mit der Aschenkapsel eingebracht werden können.
Diese Kolumbarien befinden sich in Berlin auf Friedhöfen, die in der Vergangenheit als Krematorium fungierten (z.B. Krematorien Wilmersdorf, Wedding und auf dem Ev. Magdalenen-Kirchhof in Neukölln).
Die Steinplatten (Verschlußplatten) müssen bei einem Steinmetz extra bestellt werden.
Die Ruhefrist beträgt 20 Jahre und kann danach beliebig zu den dann gültigen Gebühren verlängert werden. Nach Ablauf der jeweiligen Ruhefrist – für jede beigesetzte Urne zählt eine eigene Ruhefrist – können diese Stellen neu belegt werden.
Bei Preisvergleichen der Friedhofsgebühren ist darauf zu achten, daß bei städtischen Friedhöfen wichtige Leistungen im Friedhofspreis nicht enthalten sind.
